Ausleihbedingungen

Ausleihbedingungen für Medien und Geräte im Medienpool Weinheim
umgesetzt von den Weinheimer Jugendmedien gUG

(Stand 31.1.2023)

1) Verleih von audiovisuellen Medien
Die Weinheimer Jugendmedien gUG verleiht audiovisuelle Medien für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.

Gebührenfreie Ausleihe
Für alle Akteure der Weinheimer Bildungskette und ihre direkten Partner ist die Ausleihe von Medien gebührenfrei. Ebenso für Lehrkräfte an öffentlichen staatlichen Schulen und städtische Kindergärten. Das Gleiche gilt für staatlich anerkannte Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung, sofern sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Trotz gebührenfreier Ausleihe ist ein Solidaritätsbeitrag in Höhe von 5,00 Euro pro Ausleihe für eventuelle Schäden als Selbstbeteiligung an der Versicherungsleistung zu entrichten.

Gebührenpflichtige Ausleihe für Einrichtungen
Sonstige Einrichtungen, z.B. Vereine und gemeinnützige Institutionen, kirchliche Einrichtungen und Lehrerkräfte von Privatschulen können gegen Kostenersatz Medien ausleihen. Der Kostenersatz pro Medium kann der Geräteliste entnommen werden.

Gebührenpflichtige Ausleihe für Privatpersonen
Privatpersonen können Medien aus dem Bestand gegen Gebühr ausleihen. Als Privatperson dürfen die Medien nur für private Zwecke verwendet werden. Die Preise pro Gerät variieren und können der Geräteliste entnommen werden.

2) Säumnisgebühren für Medien
Bei verspäteter Rückgabe von Medien aus dem Verleih fallen pro Tag und pro Medium jeweils 1 Euro Säumnisgebühren für gebührenfreie Ausleihen, der volle Tagessatz bei gebührenpflichtigen Ausleihen an.

Der Abhol- und Rückgabetag wird jeweils als 1 Tag berechnet. Samstage und Sonntage zählen nicht als offizielle Ausleihtage und nicht als Mahngebührentage.

3) Beschädigung von Medien oder Transportmitteln
Bei erkennbarer Beschädigung des Mediums oder Transportmittels durch den Entleihenden ist der Preis für die Wiederbeschaffung zu entrichten. Dies gilt nicht für gebührenfreie Ausleihen. Hier ist der Schaden mit dem Solidaritätsbeitrag abgegolten.

4) Sonstige Bedingungen
Für die Anmeldung von Privatpersonen ist ein Personalausweis erforderlich. Für die Anmeldung der weiteren unter Ziffer 1 genannten Personen ist ein Nachweis der Zugehörigkeit zur Einrichtung vorzulegen, sofern nicht bekannt.

Die Anerkennung der Verleihbedingungen erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung. Die Ausleihdauer von Medien und Geräten kann online – je nach Verfügbarkeit – bestimmt werden. Grundsätzlich ist eine Mietdauer von mehr als 14 Tagen mit dem Verleihenden zu besprechen (Online, per Mail oder telefonisch). Eine Verlängerung von entliehenen Medien ist um eine weitere Woche innerhalb des Verleihzeitraums auf Anfrage möglich. Liegt bereits eine Reservierung für das zu verlängernde Medium/Gerät vor, ist keine Verlängerung möglich.

5) Haftung
Der Entleiher ist verpflichtet, die entliehenen Medien und Geräte sachgerecht und pfleglich zu behandeln und für eine sichere Aufbewahrung zu sorgen. Die Haftung des Entleihenden erstreckt sich auf Schäden und Verluste, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. In diesem Fall hat der Entleihende der Weinheimer Jugendmedien gUG den vollen Wertersatz zu leisten.

Die Verleihleitung behält sich vor, Kunden vom Verleih auszuschließen, die grob gegen die Ausleihbedingungen verstoßen.

Weinheim, im Januar 2023